Mahnung erstellen in der Schweiz: Schritt für Schritt

Offene Rechnungen sind ärgerlich. In der Schweiz hast du klare Rechte – und einfache Wege, um dein Geld zu bekommen. Hier erfährst du, wie du Mahnungen rechtssicher erstellst, was auf eine Mahnung muss und wann du eine Betreibung einleiten kannst.

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Wann darf ich eine Mahnung schicken?

Du kannst in der Schweiz eine Mahnung schicken, sobald die Zahlungsfrist auf deiner Rechnung abgelaufen ist. Es gibt keine gesetzliche Wartefrist – der Schuldner gerät automatisch in Verzug, wenn auf der Rechnung ein klares Fälligkeitsdatum steht (Art. 102 OR).

Praxisempfehlung: Schicke vor der formellen Mahnung eine kurze Zahlungserinnerung per E-Mail – das erhält die Kundenbeziehung und klärt oft einfache Missverständnisse.

  • Zahlungsfrist auf Rechnung abgelaufen → du kannst sofort mahnen
  • Kein Fälligkeitsdatum auf Rechnung → erst nach Mahnung gerät Schuldner in Verzug
  • Übliche Zahlungsfrist in der Schweiz: 30 Tage

Was muss auf eine Mahnung in der Schweiz?

Es gibt keine gesetzliche Formvorschrift für Mahnungen. Für die Beweissicherung und professionelle Wirkung sollten jedoch folgende Angaben enthalten sein:

Name & Adresse

Deine Firmendaten als Gläubiger

Schuldner-Adresse

Vollständige Adresse des Kunden

Rechnungsnummer

Referenz zur ursprünglichen Rechnung

Offener Betrag

CHF-Betrag inkl. evtl. Mahngebühren

Neue Zahlungsfrist

Klares Datum (z.B. «bis 15. April»)

Zahlungsangaben

QR-IBAN oder IBAN, Zahlungsreferenz

Hinweis Verzugszinsen

Optional: 5% p.a. ab Fälligkeit

Mahnstufe

«Erste Mahnung», «Letzte Mahnung» etc.

Mahnung erstellen: Schritt für Schritt

  1. 1

    Zahlungsfrist prüfen

    Stelle sicher, dass die Frist auf deiner Rechnung wirklich abgelaufen ist. Bei einer 30-Tage-Frist beginnt die Mahnung am 31. Tag.

  2. 2

    Zahlungserinnerung senden (optional)

    Eine kurze, freundliche E-Mail-Erinnerung löst viele Fälle. Etwa: «Bitte prüfen Sie, ob unsere Rechnung Nr. 2025-042 bezahlt wurde.»

  3. 3

    Formelle Mahnung erstellen

    Mahnung mit allen Pflichtangaben erstellen. Neue Zahlungsfrist setzen (üblich: 10–14 Tage). Mahnstufe angeben.

  4. 4

    Versand dokumentieren

    Sende die Mahnung per E-Mail (mit Lesebestätigung) oder per eingeschriebenem Brief. Halte Datum und Versandweg fest.

  5. 5

    Rückmeldung abwarten

    Warte die gesetzte Frist ab. Bei Zahlung: erledigt. Bei Reaktion des Schuldners: in Dialog treten. Bei Nichtreaktion: zweite Mahnung.

Erste, zweite, dritte Mahnung

Das Schweizer Recht schreibt keine Anzahl von Mahnungen vor. In der Praxis haben sich jedoch drei Mahnstufen bewährt:

1. Mahnung

Freundlich

Freundlicher Ton, keine Mahngebühren. Zahlungsfrist: 10–14 Tage. Hinweis, dass es sich um die erste Mahnung handelt.

2. Mahnung

Bestimmt

Bestimmter Ton, erste Mahngebühr (CHF 20–50). Hinweis auf mögliche Betreibung. Kürzere Frist: 7–10 Tage.

3. Mahnung (Letzte)

Formal

Letzte Zahlungsaufforderung. Angekündigte Betreibung. Höhere Mahngebühr. Frist: 7 Tage. Versand per Einschreiben.

Mahngebühren und Verzugszinsen

Mahngebühren

Nur wenn vertraglich oder in AGB vereinbart. Übliche Beträge: CHF 20–50 pro Mahnung. Keine gesetzliche Regelung – du brauchst eine vertragliche Grundlage.

Verzugszinsen

Gesetzlich: 5% pro Jahr (Art. 104 OR). Läuft ab dem ersten Tag nach Fälligkeit. Kein Vertrag nötig – du kannst sie immer fordern.

Wichtig: Mahngebühren unterliegen grundsätzlich nicht der MWST, wenn sie als Schadenersatz behandelt werden. Bei Unsicherheit empfiehlt sich Rücksprache mit deinem Treuhänder.

Betreibung einleiten: Wann und wie?

Wenn alle Mahnungen ignoriert wurden, kannst du eine Betreibung beim zuständigen Betreibungsamt einleiten (SchKG). Eine vorherige Mahnung ist rechtlich nicht zwingend, aber empfehlenswert.

  • Betreibungsbegehren online oder am Schalter beim Betreibungsamt einreichen
  • Kosten: ca. CHF 40–80 je nach Forderungshöhe (werden dem Schuldner verrechnet)
  • Das Betreibungsamt stellt dem Schuldner einen Zahlungsbefehl zu
  • Der Schuldner hat 20 Tage Zeit zu zahlen oder Rechtsvorschlag zu erheben

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