Betreibung Schweiz – Anleitung zum SchKG-Verfahren
Wenn Mahnungen erfolglos bleiben, ist die Betreibung der nächste Schritt. Das Schweizer Schuldbetreibungs- und Konkursgesetz (SchKG) regelt den Ablauf. Dieser Leitfaden erklärt alle Schritte – vom Betreibungsbegehren bis zur Pfändung. Mehr zum Mahnwesen in unserem Mahnung Schweiz Guide.
Was ist eine Betreibung in der Schweiz?
Die Betreibung ist das staatliche Zwangsvollstreckungsverfahren in der Schweiz, geregelt im Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG). Sie ermöglicht Gläubigern, offene Forderungen gegen säumige Schuldner zwangsweise einzutreiben.
Die Betreibung wird beim zuständigen Betreibungsamt am Wohnort bzw. Sitz des Schuldners eingeleitet – nicht bei einem Gericht. Das macht das Schweizer System besonders zugänglich.
SchKG-Schritte: Von der Einleitung bis zur Pfändung
Betreibungsbegehren einreichen
Formular beim zuständigen Betreibungsamt einreichen (persönlich, per Post oder online via betreibung.ch). Angaben: Name/Adresse Schuldner, Forderungshöhe, Forderungsgrund.
Zahlungsbefehl
Das Betreibungsamt stellt dem Schuldner einen Zahlungsbefehl zu. Der Schuldner hat 20 Tage Zeit zu zahlen.
Rechtsvorschlag (optional)
Der Schuldner kann innert 10 Tagen Rechtsvorschlag erheben – das hemmt die Betreibung. Dann brauchen Sie eine Rechtsöffnung.
Fortsetzungsbegehren
Ohne Rechtsvorschlag: Nach Ablauf der 20 Tage stellen Sie das Fortsetzungsbegehren.
Pfändung / Konkurs
Bei natürlichen Personen: Pfändung des pfändbaren Einkommens/Vermögens. Bei Firmen: Konkursverfahren möglich.
Kosten einer Betreibung in der Schweiz
| Verfahrensschritt | Ungefähre Kosten |
|---|---|
| Betreibungsbegehren | CHF 17–20 |
| Zahlungsbefehl / Pfändungsankündigung | CHF 17–20 |
| Rechtsöffnung (provisorisch) | CHF 100–500 (Gericht) |
| Pfändungsvollzug | CHF 40–100 |
| Konkursbegehren | CHF 500–1000 Vorschuss |
Kosten gemäss Betreibungsgebührenverordnung (BGV). Angaben ohne Gewähr.
Rechtsvorschlag – was jetzt?
Erhebt der Schuldner Rechtsvorschlag, ist die Betreibung gehemmt. Sie benötigen nun eine Rechtsöffnung durch ein Gericht, um fortfahren zu können.
- Provisorische Rechtsöffnung: bei schriftlichen Schuldanerkennungen (z.B. unterschriebener Vertrag, Lieferschein)
- Definitive Rechtsöffnung: nur mit rechtskräftigem Urteil
- Aberkennungsklage: Sie klagen auf Feststellung der Schuld
- Tipp: Gut dokumentierte Rechnungen und Verträge vereinfachen die Rechtsöffnung erheblich
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