Zahlungsverzug Schweiz – Rechte, Verzugszinsen & nächste Schritte
Der Kunde zahlt nicht. Was jetzt? In der Schweiz tritt Zahlungsverzug automatisch ein, wenn das Zahlungsziel klar definiert war und verstrichen ist. Dieser Leitfaden erklärt Ihre Rechte und die nächsten Schritte – von der Zahlungserinnerung bis zur Betreibung.
Was ist Zahlungsverzug?
Zahlungsverzug (OR Art. 102 ff.) tritt ein, wenn ein Schuldner eine fällige Geldschuld nicht rechtzeitig bezahlt. Im Gegensatz zu anderen Ländern braucht es in der Schweiz bei einer terminierten Schuld keine Mahnung – der Verzug tritt automatisch am Tag nach dem Fälligkeitsdatum ein.
Wann tritt Zahlungsverzug ein?
Mit Fälligkeitsdatum auf Rechnung
Verzug tritt automatisch am Tag nach dem Datum ein. Keine Mahnung nötig.
Ohne Fälligkeitsdatum auf Rechnung
Mahnung nötig. Erst nach Mahnung und Ablauf der darin gesetzten Frist tritt Verzug ein.
Sofortige Fälligkeit (OR Art. 75)
Ohne jegliche Angabe ist die Forderung sofort fällig – in der Praxis selten relevant.
Ihre Rechte bei Zahlungsverzug
- Verzugszinsen: gesetzlich 5% p.a. (OR Art. 104), ab dem ersten Verzugstag
- Mahngebühren: nur wenn vertraglich vereinbart
- Betreibung: Einleitung eines Betreibungsverfahrens nach SchKG
- Vertragsrücktritt: bei erheblicher Verzögerung und gesetzter Nachfrist (OR Art. 107)
Empfohlene Schritte bei Nichtzahlung
Zahlungserinnerung senden
Freundliche E-Mail oder Brief – oft reicht das. Viele Nichtzahlungen sind Versehen.
Erste Mahnung
Formell mit neuer Zahlungsfrist (10–14 Tage). Auf Originalrechnung verweisen.
Zweite Mahnung
Schärferer Ton. Ankündigung von Betreibung bei weiterhin ausbleibender Zahlung.
Betreibung einleiten
Beim zuständigen Betreibungsamt des Schuldners. Zahlungsbefehl wird zugestellt.
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