Zahlungsverzug Schweiz – Rechte, Verzugszinsen & nächste Schritte

Der Kunde zahlt nicht. Was jetzt? In der Schweiz tritt Zahlungsverzug automatisch ein, wenn das Zahlungsziel klar definiert war und verstrichen ist. Dieser Leitfaden erklärt Ihre Rechte und die nächsten Schritte – von der Zahlungserinnerung bis zur Betreibung.

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Was ist Zahlungsverzug?

Zahlungsverzug (OR Art. 102 ff.) tritt ein, wenn ein Schuldner eine fällige Geldschuld nicht rechtzeitig bezahlt. Im Gegensatz zu anderen Ländern braucht es in der Schweiz bei einer terminierten Schuld keine Mahnung – der Verzug tritt automatisch am Tag nach dem Fälligkeitsdatum ein.

Wann tritt Zahlungsverzug ein?

Mit Fälligkeitsdatum auf Rechnung

Verzug tritt automatisch am Tag nach dem Datum ein. Keine Mahnung nötig.

Ohne Fälligkeitsdatum auf Rechnung

Mahnung nötig. Erst nach Mahnung und Ablauf der darin gesetzten Frist tritt Verzug ein.

Sofortige Fälligkeit (OR Art. 75)

Ohne jegliche Angabe ist die Forderung sofort fällig – in der Praxis selten relevant.

Ihre Rechte bei Zahlungsverzug

  • Verzugszinsen: gesetzlich 5% p.a. (OR Art. 104), ab dem ersten Verzugstag
  • Mahngebühren: nur wenn vertraglich vereinbart
  • Betreibung: Einleitung eines Betreibungsverfahrens nach SchKG
  • Vertragsrücktritt: bei erheblicher Verzögerung und gesetzter Nachfrist (OR Art. 107)

Empfohlene Schritte bei Nichtzahlung

1

Zahlungserinnerung senden

Freundliche E-Mail oder Brief – oft reicht das. Viele Nichtzahlungen sind Versehen.

2

Erste Mahnung

Formell mit neuer Zahlungsfrist (10–14 Tage). Auf Originalrechnung verweisen.

3

Zweite Mahnung

Schärferer Ton. Ankündigung von Betreibung bei weiterhin ausbleibender Zahlung.

4

Betreibung einleiten

Beim zuständigen Betreibungsamt des Schuldners. Zahlungsbefehl wird zugestellt.

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