Kleinunternehmer Rechnung Schweiz – Ohne MWST korrekt erstellen
Als Kleinunternehmer oder Einzelfirma mit einem Jahresumsatz unter CHF 100'000 bist du in der Schweiz von der MWST befreit. Das vereinfacht die Rechnungsstellung – aber es gibt einige wichtige Regeln zu beachten, damit deine Rechnungen korrekt und rechtsgültig sind.
MWST-Grenze für Kleinunternehmen in der Schweiz
CHF 100'000 Jahresumsatz
Liegt dein Jahresumsatz aus steuerbaren Leistungen unter dieser Grenze, bist du von der MWST befreit. Du musst dich nicht beim ESTV registrieren und darfst keine MWST ausweisen.
- Keine MWST-Registrierung notwendig
- Keine MWST auf Rechnungen ausweisen
- Kein Vorsteuerabzug möglich
- Kein Konto beim ESTV erforderlich
- Keine MWST-Abrechnung (Formulare) einreichen
Pflichtangaben für Kleinunternehmer-Rechnungen
- Bezeichnung «Rechnung»
- Dein Name und vollständige Adresse (ohne MWST-Nummer)
- Name und Adresse des Kunden
- Rechnungsdatum und eindeutige Rechnungsnummer
- Genaue Leistungsbeschreibung
- Betrag in CHF (kein Netto/Brutto-Ausweis nötig)
- Zahlungsfrist und IBAN
Häufige Fehler vermeiden
- MWST ausweisen ohne registriert zu sein – du schuldest sie dann trotzdem (Art. 27 MWSTG)
- MWST-Nummer einer anderen Firma auf der Rechnung verwenden
- Fehler in der IBAN (immer doppelt prüfen)
- Rechnungsnummern nicht fortlaufend vergeben
Häufige Fragen
Ab wann bin ich in der Schweiz MWST-pflichtig?
Ab einem Jahresumsatz von CHF 100'000 aus steuerbaren Leistungen. Darunter bist du von der MWST befreit.
Muss ich als Kleinunternehmer einen Hinweis auf der Rechnung machen?
Nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber empfohlen: «Nicht MWST-pflichtig gemäss Art. 10 MWSTG.»
Darf ich als Kleinunternehmer freiwillig MWST erheben?
Ja, durch freiwillige Registrierung beim ESTV. Das kann sinnvoll sein, wenn du viel Vorsteuer abziehen möchtest.
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