Nicht MWST-pflichtig: Rechnung korrekt ausstellen in der Schweiz 2026
Viele Freelancer und Kleinunternehmen in der Schweiz sind nicht MWST-pflichtig. So stellen Sie trotzdem korrekte und professionelle Rechnungen aus — mit dem richtigen Hinweistext und allen Pflichtangaben.
Die CHF 100'000 MWST-Grenze in der Schweiz
Unternehmen in der Schweiz sind von der MWST-Pflicht befreit, wenn ihr weltweiter steuerbarer Jahresumsatz CHF 100'000 nicht überschreitet. Das betrifft:
- Neugründungen und Startups im ersten Geschäftsjahr
- Freelancer mit begrenzter Auftragslage
- Nebenerwerbstätige und Teilzeitunternehmer
- Kleinbetriebe in Nischenmärkten
Wichtig: Die CHF 100'000-Grenze gilt für den weltweiten steuerbaren Umsatz — inklusive Auslandsumsätze. Internationale Kunden zählen also mit.
Korrekte Rechnung als nicht MWST-pflichtiges Unternehmen
Auch ohne MWST-Pflicht brauchen Ihre Rechnungen eine professionelle Struktur. Diese Angaben sind Standard:
- Bezeichnung «Rechnung» oder «Faktura»
- Eindeutige Rechnungsnummer
- Datum der Rechnungsausstellung
- Vollständige Absenderangaben (Name, Adresse, E-Mail/Telefon)
- Vollständige Empfängerangaben
- Genaue Leistungsbeschreibung mit Menge und Einzelpreisen
- Gesamtbetrag in CHF
- Zahlungsfrist (z.B. «zahlbar innert 30 Tagen netto»)
- IBAN für Zahlung (QR-Rechnung empfohlen)
- Hinweistext auf fehlende MWST-Pflicht
Welchen Hinweistext verwenden?
Es gibt keinen gesetzlich vorgeschriebenen Wortlaut. Diese Formulierungen sind jedoch in der Schweiz etabliert:
Gängigste Formulierung
Von der MWST befreit gemäss Art. 10 Abs. 2 MWSTG
Kurzform
Ohne MWST (Art. 10 MWSTG)
Englisch (für internationale Kunden)
VAT exempt according to Art. 10 para. 2 Swiss VAT Act (MWSTG)
Was Sie keinesfalls tun sollten
- «0% MWST» oder «MWST: 0.00» schreiben — besser den MWST-Bereich weglassen
- Eine UID-Nummer (CHE-xxx.xxx.xxx MWST) angeben, obwohl keine Registrierung besteht
- MWST ausweisen ohne gültige ESTV-Registrierung — schuldet trotzdem die MWST
- Die CHF 100'000-Grenze ignorieren und weiterhin ohne MWST fakturieren
- Fehlenden Hinweistext — verunsichert Kunden und deren Buchhalter
Umsatz überwachen – wann Anmeldung nötig wird
Wenn Ihr Umsatz die CHF 100'000-Grenze überschreitet, müssen Sie sich innerhalb von 30 Tagen bei der ESTV anmelden. Ab dem Zeitpunkt der Anmeldung gilt die MWST-Pflicht für alle Rechnungen.
Tipp: Überwachen Sie Ihren kumulierten Jahresumsatz regelmässig — z.B. monatlich. Bei CHF 80'000 bis CHF 90'000 Jahresumsatz sollten Sie sich auf die Anmeldung vorbereiten.
Rechnungen ohne MWST professionell erstellen
Mit HelvetiBill erstellen nicht MWST-pflichtige Unternehmen korrekte Rechnungen in wenigen Minuten. MWST-Option einfach deaktivieren — der korrekte Hinweistext wird automatisch eingefügt. QR-Zahlteil, Firmenlogo und professionelles PDF inklusive.
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Häufige Fragen
Zählt Auslandsumsatz zur CHF 100'000-Grenze?
Ja. Die Grenze gilt für den weltweiten steuerbaren Umsatz. Auch Einnahmen von internationalen Kunden werden eingerechnet.
Kann ich mich freiwillig für die MWST registrieren, auch wenn ich unter der Grenze liege?
Ja, die freiwillige Unterstellung ist möglich (Art. 11 MWSTG). Das kann sinnvoll sein, wenn Sie hohe Vorsteuern geltend machen möchten — z.B. bei grossen Investitionen.
Muss ich die UID auf der Rechnung angeben?
Nicht-MWST-pflichtige Unternehmen haben keine MWST-UID (CHE-xxx.xxx.xxx MWST). Es gibt zwar eine normale UID für Unternehmen, aber diese ist auf Rechnungen nicht zwingend angabepflichtig.
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