Rechnung ohne MWST schreiben Schweiz – Pflichtangaben & Vorlage 2026
Kleinunternehmen, Freelancer und bestimmte Branchen in der Schweiz dürfen Rechnungen ohne MWST ausstellen. Was dabei auf der Rechnung stehen muss, welchen Hinweistext Sie verwenden und welche Fehler Sie vermeiden.
Wer darf ohne MWST fakturieren?
In der Schweiz sind Unternehmen von der MWST-Pflicht befreit, wenn ihr weltweiter steuerbarer Jahresumsatz CHF 100'000 nicht überschreitet. Das betrifft viele Freelancer, Einzelunternehmer und kleinere KMU.
Zusätzlich gibt es gesetzlich steuerbefreite Tätigkeiten, die unabhängig vom Umsatz ohne MWST abgerechnet werden dürfen:
- Ärzte, Zahnärzte, Therapeuten (Heilbehandlungen)
- Schulen und Bildungseinrichtungen
- Soziale Institutionen und Pflegeheime
- Versicherungsleistungen
- Bestimmte kulturelle Veranstaltungen
Pflichtangaben auf der Rechnung ohne MWST
Auch ohne MWST muss eine Rechnung bestimmte Angaben enthalten, damit sie rechtlich gültig und für den Kunden als Buchungsbeleg nutzbar ist:
- Bezeichnung «Rechnung» oder «Faktura»
- Eindeutige Rechnungsnummer
- Datum der Ausstellung
- Vollständige Angaben des Rechnungsstellers (Name, Adresse)
- Vollständige Angaben des Rechnungsempfängers
- Genaue Beschreibung der erbrachten Leistungen oder Produkte
- Datum der Leistungserbringung (falls abweichend)
- Betrag in CHF
- Zahlungsfrist (z.B. «zahlbar innert 30 Tagen»)
- IBAN für den Zahlungsempfang (QR-Rechnung empfohlen)
- Hinweis auf fehlende MWST-Pflicht
Hinweistext für Rechnungen ohne MWST
Es gibt keinen gesetzlich vorgeschriebenen Wortlaut, aber folgende Formulierungen sind in der Schweiz etabliert und schaffen Klarheit:
Kurzform
«Ohne MWST (Art. 10 MWSTG)»
Langform
«Von der Mehrwertsteuer befreit gemäss Art. 10 Abs. 2 MWSTG»
Branchenspezifisch
«Steuerbefreite Leistung gemäss Art. 21 MWSTG»
Häufige Fehler bei Rechnungen ohne MWST
- MWST-Betrag ausweisen, obwohl keine Registrierung vorliegt — schuldet trotzdem die MWST
- «0% MWST» schreiben — besser keinen MWST-Bereich verwenden
- Keinen Hinweis auf fehlende MWST-Pflicht — verunsichert Kunden und Buchhalter
- UID-Nummer angeben, obwohl man nicht registriert ist
- Schwelle von CHF 100'000 ignorieren und weiterhin ohne MWST fakturieren
Was passiert bei Überschreitung der CHF 100'000 Grenze?
Wenn Ihr Jahresumsatz die CHF 100'000-Grenze überschreitet, müssen Sie sich bei der ESTV (Eidgenössische Steuerverwaltung) für die MWST anmelden — innerhalb von 30 Tagen nach Überschreitung. Ab diesem Moment müssen alle Rechnungen die MWST ausweisen.
Wichtig: Die Meldepflicht gilt proaktiv. Warten Sie nicht auf eine Aufforderung der ESTV. Verspätete Anmeldung kann zu Nachforderungen führen.
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Häufige Fragen
Muss ich einen MWST-Hinweis auf die Rechnung schreiben?
Gesetzlich nicht zwingend, aber sehr empfohlen. Ohne Hinweis fragen sich Kunden und deren Buchhalter, warum keine MWST ausgewiesen wird. Ein klarer Hinweis verhindert Rückfragen.
Kann ich mich freiwillig für die MWST registrieren?
Ja, die freiwillige Unterstellung ist möglich. Das lohnt sich vor allem, wenn Sie viele Investitionen und Vorsteuerabzüge haben. Nach Registrierung gelten die vollen MWST-Pflichten.
Gilt die CHF 100'000 Grenze für weltweiten oder nur Schweizer Umsatz?
Die Grenze gilt für den weltweiten steuerbaren Umsatz — also inklusive Auslandsumsätze. Prüfen Sie also auch Einnahmen aus dem Ausland.
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