Rechnung Kleinunternehmen Schweiz – Ohne MWST korrekt fakturieren 2026

Einzelfirma, Freelancer oder Kleinstbetrieb unter CHF 100'000 Jahresumsatz? Was auf Ihrer Rechnung stehen muss, was verboten ist — und wie Sie eine normkonforme QR-Rechnung ohne MWST-Ausweis erstellen.

Wer gilt als Kleinunternehmen in der Schweiz?

Unternehmen mit einem Jahresumsatz unter CHF 100'000 aus steuerbaren Leistungen sind von der Mehrwertsteuer befreit. Sie müssen sich nicht beim ESTV registrieren und dürfen keine MWST ausweisen. Dazu zählen:

  • Einzelfirmen und Einzelunternehmer
  • Freelancer und freiberuflich Tätige
  • Handwerker, Künstler, Berater mit Nebenerwerb
  • Nebenberuflich Selbständige
  • Startups in der Aufbauphase

Wer die CHF 100'000-Grenze überschreitet, muss sich innerhalb von 30 Tagen beim ESTV anmelden und ab dann MWST ausweisen und abführen.

Pflichtangaben für Kleinunternehmen

Auch ohne MWST-Pflicht gelten Mindestanforderungen für eine korrekte Rechnung:

  • Bezeichnung «Rechnung»
  • Rechnungsdatum und eindeutige, fortlaufende Rechnungsnummer
  • Name und vollständige Adresse des Leistungserbringers
  • Name und vollständige Adresse des Kunden
  • Genaue Beschreibung der erbrachten Leistung oder Ware
  • Menge, Einheit und Einzelpreis
  • Gesamtbetrag (Brutto = Netto, da keine MWST)
  • IBAN / Bankverbindung
  • Zahlungsfrist

Was darf NICHT auf der Rechnung stehen

Als nicht MWST-pflichtiges Unternehmen ist es verboten, MWST auszuweisen. Dies ist keine Empfehlung — es ist eine rechtliche Pflicht:

  • Kein MWST-Satz (z.B. «8.1%» oder «inkl. 8.1% MWST»)
  • Kein MWST-Betrag in Franken
  • Keine MWST-Nummer (da nicht beim ESTV registriert)
Achtung – Art. 27 MWSTG: Wer MWST ausweist, schuldet diese dem Staat — auch wenn er nicht MWST-pflichtig ist. Die ausgewiesene MWST muss ans ESTV abgeführt werden. Eine Korrektur ist möglich, aber aufwändig.

Optional empfohlener Hinweis auf der Rechnung:

«Kein Vorsteuerabzug möglich. Nicht MWST-pflichtig gemäss Art. 10 MWSTG.»

QR-Rechnung auch für Kleinunternehmen

Die QR-Rechnung ist unabhängig von der MWST-Pflicht für alle Unternehmen empfehlenswert. Kunden können den QR-Code mit der E-Banking-App scannen und sofort zahlen — ohne manuelle Eingabe von IBAN oder Betrag. Das beschleunigt den Zahlungseingang erheblich.

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