Rechnung stornieren Schweiz – Kreditnote korrekt erstellen

Eine falsche Rechnung darf in der Schweiz nicht einfach gelöscht werden — das verletzt Buchführungspflichten. Die korrekte Lösung: eine Kreditnote (Gutschrift) ausstellen. Dieser Artikel erklärt wie. Den vollständigen Kontext liefert unser Rechnung Schweiz Guide.

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Grundregel: Rechnungen nie einfach löschen

Schweizer Buchführungsrecht (OR Art. 957 ff.) verlangt eine lückenlose Belegkette. Eine ausgestellte Rechnung ist ein Buchungsbeleg — sie darf nicht gelöscht oder überschrieben werden, auch wenn sie falsch war.

Falsch: Rechnung löschen

Lücke in der Belegkette, Buchführungspflicht verletzt

Richtig: Kreditnote ausstellen

Hebt die ursprüngliche Rechnung buchhalterisch auf

Was ist eine Kreditnote?

Eine Kreditnote (auch Gutschrift, Stornierung oder Negativrechnung genannt) ist ein Dokument mit negativem Betrag, das eine bestehende Rechnung ganz oder teilweise aufhebt. Sie erhält eine eigene Belegnummer und Datum.

  • Eigene Kreditnotennummer (z.B. KN-2026-001)
  • Verweis auf die ursprüngliche Rechnungsnummer
  • Negative Beträge (Stornierung des Originals)
  • Gleiche MWST-Behandlung wie die Originalrechnung
  • Datum des Ausstellungstags (nicht das Originaldatum)

Schritt für Schritt: Rechnung stornieren

1

Kreditnote erstellen

Neues Dokument mit Bezeichnung «Kreditnote» oder «Gutschrift». Verweis auf Rechnung Nr. [ORIGINAL].

2

Betrag negativ eintragen

Gleiche Positionen wie Original, aber als negative Beträge. MWST entsprechend negativ.

3

Kreditnote an Kunden senden

Per E-Mail oder Brief. Erklärt den Grund der Stornierung kurz.

4

Ggf. korrigierte Rechnung ausstellen

Falls nur eine Korrektur nötig war: neue Rechnung mit richtigen Daten und neuer Nummer ausstellen.

5

Beide Belege archivieren

Original, Kreditnote und neue Rechnung gehören 10 Jahre aufbewahrt.

MWST-Behandlung bei Stornierungen

Falls die ursprüngliche Rechnung MWST enthielt, muss die Kreditnote dieselbe MWST mit negativem Vorzeichen ausweisen. Bei MWST-Pflicht: Die Kreditnote wirkt sich auf Ihre MWST-Abrechnung aus — der Betrag wird in der Folgeperiode korrigiert.

Tipp: Halten Sie Kreditnoten im gleichen MWST-Abrechnungszeitraum wie das Original aus — das vereinfacht die Buchführung erheblich.

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