Rechnung an Privatperson Schweiz – Besonderheiten & Pflichtangaben

Ob Handwerker, Freelancer oder Trainer – viele Schweizer Dienstleister stellen Rechnungen direkt an Privatpersonen (B2C). Die Anforderungen unterscheiden sich kaum von Firmenrechnungen, es gibt aber einige Besonderheiten bei MWST, Zahlungsart und Formulierung, die du kennen solltest. Alle allgemeinen Pflichtangaben erklärt unser Guide zum Rechnung schreiben Schweiz.

Pflichtangaben – identisch wie bei Firmenkunden

  • Bezeichnung «Rechnung»
  • Dein Name/Firma und vollständige Adresse
  • Name und vollständige Adresse der Privatperson
  • Rechnungsdatum und fortlaufende Rechnungsnummer
  • Genaue Beschreibung der Leistung oder Ware
  • Betrag in CHF
  • Zahlungsfrist (z.B. «Zahlbar bis 31.03.2026»)
  • IBAN und QR-Einzahlungsschein (für Bankzahlung)
  • Falls MWST-pflichtig: MWST-Nummer und MWST-Betrag separat

B2C vs. B2B – die Unterschiede

AspektPrivatperson (B2C)Firma (B2B)
PflichtangabenGleichGleich
VorsteuerabzugNicht möglichMöglich
MWST-Ausweis nötigJa (falls pflichtig)Ja (für Vorsteuer)
Typische ZahlungsmittelTWINT, Bar, QRBanküberweisung, QR
Zahlungsfrist14–30 Tage30 Tage
SpracheLandesspracheVertragssprache

Zahlungsmöglichkeiten für Privatpersonen

QR-Rechnung

Empfohlen – direkt einlesbar per E-Banking-App

TWINT

Ideal für kleinere Beträge, sofortige Zahlung

Barzahlung

Gegen Quittung, bei persönlicher Übergabe

Kreditkarte

Via Payment-Link (Stripe, SumUp etc.)

Häufige Fehler

  • Rechnungsnummer fehlt – auch bei Privatpersonen Pflicht für lückenlose Buchführung
  • Keine Zahlungsfrist angegeben – ohne Frist gilt OR-Standard (30 Tage)
  • MWST ausgewiesen ohne MWST-Registrierung – rechtlich problematisch
  • Leistungsbeschreibung zu vage – «Diverses» ist nicht ausreichend

Häufige Fragen

Gelten andere Regeln für Rechnungen an Privatpersonen?

Nein, grundsätzlich gelten dieselben Pflichtangaben. Der Hauptunterschied: Privatpersonen können keine Vorsteuer geltend machen, das MWST-Feld ist für sie weniger relevant.

Muss ich an Privatpersonen eine QR-Rechnung stellen?

Ja, wenn du eine Banküberweisung erwartest. Der QR-Einzahlungsschein ist Schweizer Standard für alle CHF-Überweisungen und kann mit jeder E-Banking-App eingelesen werden.

Was ist bei der Zahlungsfrist zu beachten?

Immer explizit angeben. Ohne Angabe gilt OR-Standard von 30 Tagen. Bei Privatpersonen sind 14–30 Tage üblich. Für Kleinbeträge eignet sich TWINT für sofortige Zahlung.

Darf ich ohne MWST-Nummer fakturieren?

Ja, wenn dein Jahresumsatz unter CHF 100'000 liegt. Du weist keine MWST aus und fügst stattdessen den Hinweis «Nicht MWST-pflichtig gemäss Art. 10 MWSTG» ein.

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