Rechnung erstellen als Fotograf Schweiz
Als Fotograf in der Schweiz müssen Rechnungen klar strukturiert sein – von der Bildsession bis zur Nutzungsrechts-Lizenzierung. Den vollständigen Überblick zur Rechnungsstellung bietet Rechnung schreiben Schweiz.
Keine KreditkarteSwiss MadeQR-Rechnung nach SIX-StandardIn 2 Minuten startklar
Besonderheiten für Fotografen
- Nutzungsrechte klar definieren: räumlich, zeitlich, medial begrenzen
- Unterschied Shooting-Honorar vs. Bildlizenz (können separat abgerechnet werden)
- Reisespesen, Auslagen für Requisiten und Locations separat ausweisen
- Bildbearbeitung/Retusche als separate Position
- Bei Hochzeiten und Events: Anzahlung und Restzahlung aufteilen
Pflichtangaben auf der Fotografen-Rechnung
Ihr Name / Firmenname und Adresse
Name und Adresse des Kunden
Eindeutige Rechnungsnummer
Rechnungsdatum und Leistungsdatum/-zeitraum
Leistungsbeschreibung (Art des Shootings)
Honorarbetrag und ggf. Lizenzbetrag
Zahlungsfrist mit konkretem Datum
IBAN und QR-Code für Zahlung
MWST-Hinweise für Fotografen
Fotografische Leistungen unterliegen dem Normalsatz von 8.1% MWST – sofern die CHF 100'000-Grenze überschritten wird.
- Fotografie ist nicht MWST-befreit (keine Ausnahme nach Art. 21 MWSTG)
- Viele Fotografen bleiben unter CHF 100'000 – dann kein MWST-Ausweis
- Bei MWST-Pflicht: 8.1% auf alle Leistungen (Honorar, Lizenzen, Spesen)
- Freiwillige MWST-Registrierung möglich (sinnvoll bei vielen B2B-Kunden)
Typische Positionen auf einer Fotografen-Rechnung
| Position | Einheit | Beispielpreis |
|---|---|---|
| Shooting-Honorar | Stunde/Tag | CHF 100–300/h |
| Bildbearbeitung / Retusche | Stunde | CHF 60–120/h |
| Bildlizenz (digital, 1 Jahr) | Pauschal/Bild | CHF 50–500 |
| Fahrtkosten | km | CHF 0.70/km |
| Ausdrucke / Prints | Stück | CHF 20–100/Stück |
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