MWST-befreite Rechnung Schweiz – Formulierung & Gesetzesartikel
Nicht alle Leistungen unterliegen der Schweizer MWST. Wenn Ihre Leistung von der Steuer ausgenommen oder befreit ist, müssen Sie die Rechnung entsprechend formulieren. Alles zur MWST auf Rechnungen erklärt unser MWST Rechnung Guide.
Von der Steuer befreit vs. ausgenommen – der Unterschied
| Begriff | Vorsteuerabzug | Typische Fälle |
|---|---|---|
| Von der Steuer befreit (Art. 23) | Ja – Vorsteuer abziehbar | Exporte, Lieferungen ins Ausland |
| Von der Steuer ausgenommen (Art. 21) | Nein – kein Vorsteuerabzug | Medizin, Bildung, Versicherung |
Häufige Befreiungsfälle in der Schweiz
Export / Auslandslieferung (Art. 23 MWSTG)
Befreit – 0% MWST, Vorsteuer abziehbar. Nachweis der Ausfuhr erforderlich.
Medizinische Leistungen (Art. 21 Abs. 2 Ziff. 3)
Ausgenommen – Ärzte, Zahnärzte, Physiotherapeuten, Pflegeleistungen.
Bildungsleistungen (Art. 21 Abs. 2 Ziff. 11)
Ausgenommen – anerkannte Schul- und Bildungsleistungen.
Kleinunternehmen unter CHF 100'000 (Art. 10)
Nicht steuerpflichtig – keine MWST auf Rechnungen.
Versicherungs- und Bankleistungen (Art. 21 Abs. 2)
Kernleistungen ausgenommen.
Wie formuliere ich eine Rechnung ohne MWST?
Bei MWST-befreiten oder ausgenommenen Leistungen empfehlen sich folgende Formulierungen:
Nicht MWST-pflichtig (unter CHF 100'000):
«Nicht der MWST unterstellt»
Ausgenommene Leistung (Art. 21):
«Von der MWST ausgenommene Leistung gemäss Art. 21 MWSTG»
Export (Art. 23):
«Steuerbefreit – Export gemäss Art. 23 MWSTG»
Gesetzliche Grundlagen
- MWSTG Art. 10: Steuerpflicht und Ausnahmen
- MWSTG Art. 21: Von der Steuer ausgenommene Leistungen
- MWSTG Art. 23: Von der Steuer befreite Leistungen (Exporte)
- MWSTV Art. 69–72: Ausführungsbestimmungen
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